
Prävention bedeutet „zuvorkommen, verhüten“. Eine ernährungsbezogene Prävention hat zum Ziel, einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und der Entstehung von Folgeerkrankungen durch Fehlernährung entgegenzuwirken.
Unsere Gesundheit hängt maßgeblich davon ab, was und wie wir essen und trinken. Eine ungesunde Ernährung kann die Entstehung z. B. von Übergewicht, Diabetes mellitus oder Herz-Kreislauferkrankungen begünstigen. Durch eine sinnvolle Ernährungsumstellung können Sie Ihr gesundheitliches Risiko deutlich senken.
Wann ist eine Beratung präventiv? Eine Beratung ist dann präventiv, wenn sie dazu dient, Mangel- und Fehlernährung und/oder Übergewicht zu vermeiden oder zu reduzieren.
Wenn Ihr BMI unter 30 liegt und Sie keine weiteren Erkrankungen haben, können Sie eine präventive Beratung in Anspruch nehmen.
Präventive Beratungen können nach § 20 Sozialgesetzbuch V bezuschusst werden. Die Ersatzkassen bezuschussen zurzeit z. B. 80 % der Kosten bis max. 75 €. Auch viele andere Krankenkassen leisten einen Zuschuss. Bezuschussungsfähig sind Gruppenkurse zur vollwertigen und ausgewogenen Ernährung, zur Gewichtsreduktion sowie die individuelle Einzelberatung. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen von anerkannten Leistungserbringern mit Fachausbildung (Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftler, Diätassistenten oder Dipl. Ing. Ernährungs- und Hygienetechnik) und Zusatzqualifikation (Ernährungsberater DGE, VDOE, VDD, Quetheb) erbracht werden. Unsere Beraterinnen stellen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag aus, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.